BGH: Kinder müssen für Heimkosten zahlen

Ganz interessant für Eltern und Kinder:

http://www.t-online.de/wirtschaft/id_68005388/bundesgerichtshof-legt-fest-kinder-muessen-heimkosten-ihrer-eltern-zahlen.html

10 Antworten zu “BGH: Kinder müssen für Heimkosten zahlen

  1. Die Bedingungen habe ich gerade im Fernsehen gehört – das ist doch noch sehr moderat. 1.600,00 oder so darf der betroffene Zahlungsverpflichtete behalten, alle Verbindlichkeiten zählen zusätzlich, so dass bei halbwegs gut verdienenden erwachsenen Kindern maximal 150,00 – 200,00 pro Monat rauskommen.

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  2. Richtig so. Es gibt ja auch Kinder die keinen Kontakt zu Ihrem Vater mehr haben ohne Verschulden des einen Elternteils. Und beim Erben sieht es genau so aus. Die „Blagen“ erben auch immer. Auch wenn da kein Kontakt war.

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  3. Mich würde interessieren was wäre wenn sich der Vater bei der Scheidung notariell absichert um niemals Unterhalt an das Kind zahlen zu müssen… wie hieß das nochmal… Unterhaltsverzichtserklärung?
    Ja – ich denke das war es, was ich bei der Scheidung meiner Eltern (mit 17 Jahren) unterscheiben musste. Damit muss er mir nichts mehr geben, selbst wenn ich auf der Straße verhungern würde.
    Ich hätte gerne einen Vertrag der mir das auch umgekehrt zusichert. – Das ich niemals, auch wenn pflegebedürftig werden sollte – niemals Unterhalt von mir einfordern kann.

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  4. Das Problem ist allerdings das man das Thema wenn man selbst betroffen ist kaum ohne Emotionen diskutieren kann.
    Es ist auch eine Frage des Selbstwertgefühls. Wie würdest du dich fühlen wenn du vom Vater links liegen gelassen worden bist, es nicht wert bist am Geburtstag auch nur angerufen zu werden, er keinen Kontakt wünscht? Aber irgendwann wenn wenn die Gesundheit nicht mehr mitspielt, bist du gut genug um für ihn zu zahlen.
    Das ist dem Kind gegenüber unfair. Sicher, wo soll die Kohle für die Versorgung sonst herkommen? Aber aus deiner eigenen Sicht ist es trotzdem unfair das du plötzlich mit einem Schuldenberg dasitzt für jemanden der sich nichts um dich schert. Da sind sie wieder, die Emotionen.

    Und was mache ich wenn ich irgendwann das Haus verliere und ins Obdachlosenheim muss, weil mein eigener Vater kein Interesse hat? (er hat sich ja dagegen abgesichert).
    Ich denke wenn es möglich ist, sich gegen Unterhaltszahlungen an das Kind anzusichern, müsste das – gerechterweise – auch andersherum gehen.

    Versteh mich nicht falsch. Ich fände es furchtbar wenn die alten Leute auf der Straße landen würden, aber es liegt nicht an uns zu beurteilen ob sich das Kind herzlos verhält weil es nicht helfen will, denn wir wissen nicht was sich der Vater (oder irgendein Elternteil, um nicht immer auf Männern rumzuhaken) in der Vergangenheit alles geleistet hat.

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  5. So eine Unterhaltsverzichtserklärung ist oftmals ungültig, vor allem beim Kindesunterhalt. Es ist wohl in solchen Fällen immer ratsam, sich anwaltlicher Hilfe zu bedienen.

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  6. Ich weis nicht wie weit man sowas als ungültig erklären kann. Es handelt sich ja nicht um einen Vertrag den mein Vater selbst auf Papier geschmiert hat, sondern um eine notariell beglaubigte Urkunde.

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    • Der Unterhaltsverzicht ist nichtig. Dies ergibt sich aus § 1614 Abs. 1 BGB für Verwandte in gerader Linie (Eltern-Kinder). Deshalb hat auch der notarielle Vericht auf Unterhalt keine Wirkung. Die Kinder werden deshalb gemäß §§ 117 ff. SGB XII Angaben über Ihr Vermögen machen müssen. Wirksame Unterhaltsverzichte sind allenfalls zwischen geschiedenen Ehegatten denkbar

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      • das hört sich ja ganz gut an, aber es handelt sich bei deinen Zitaten warscheinlich um deutsches Recht?
        Auch wenn viele Gesetze zwischen D und Ö relativ gleich sind… es muss nicht;)
        also genieße ich deinen Beitrag lieber mit Vorsicht und hoffe besser das es nie so weit kommt das ich den Vertrag anfechten muss;)

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